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Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation:


Der Zweckverband eGo-Saar und die Gemeinde Bous bieten mit dem virtuellen Briefkasten eGo-MAIL die Möglichkeit zur rechtsverbindlichenelektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.


Der Zweckverband eGo-Saar eröffnet hiermit einen Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.

 

Grundsätze der elektronischen Kommunikation: