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Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation:
Der Zweckverband eGo-Saar und die Gemeinde Bous bieten mit dem virtuellen
Briefkasten eGo-MAIL die Möglichkeit zur rechtsverbindlichenelektronischen
Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet
sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des
Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die
Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür
einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt
entsprechendes im Privatrecht.
Der Zweckverband eGo-Saar eröffnet hiermit einen Zugang für die elektronische
Kommunikation nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation:
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