Achtung – Vorfahrt in der Bahnhofstraße geändert
Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (Bundesgesetzblatt I S. 1565) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs in der Gemeinde Bous folgendes angeordnet:
Anlass: Änderung der Vorfahrtsregelung
Zeitpunkt: ab Aufstellung der Verkehrszeichen
Örtlichkeit: 66359 Bous, Ecke Bahnhofstraße/Weizenhübelstraße
Das Verkehrsschild VZ 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung) wird entfernt. Mit der Entfernung des Schildes gilt die „Rechts- vor Links-Regelung“.
Das Verkehrszeichen VZ 101 (Gefahrstelle) mit dem Zusatzschild 1008-30 (Vorfahrt geändert) wird an gleicher Stelle aufgestellt.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der genannten Verkehrszeichen in Kraft.
Nach § 24 StVG handelt ordnungswidrig, wer nach Aufstellung der Verkehrszeichen die sich aus dieser Anordnung ergebenden Ge- und Verbote nicht beachtet.
66359 Bous, 14. September 2020
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
i.A.
gez.
-Laschet-
(Gde.-Angestellte)