Kostenlose Ausgabe von je 5 FFP2 Masken für
Bürgerinnen und Bürger mit geringem finanziellem Einkommen
Nach der geänderten Corona-Verordnung besteht derzeit eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel sowie in Bus und Bahn. Allen anspruchsberechtigen Menschen ab dem 14. Lebensjahr werden je fünf Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Zu diesen gehören Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem Wohngeldgesetz. Der Landkreis Saarlouis hat insgesamt 70 000 FPP2-Masken für hilfsbedürftige Menschen vom saarländischen Gesundheitsministerium zur Verteilung erhalten.
In Bous erfolgt die Ausgabe der FFP2-Masken am