Reparaturarbeiten der Beleuchtung der Kath. Kirche – halbseitige Sperrung der Kirchstraße
VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG
Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (Bundesgesetzblatt I S. 1565) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs in der Gemeinde Bous folgendes angeordnet:
Anlass: Reparaturarbeiten Beleuchtung Kath. Kirche
Zeitpunkt: 04.11.2019 bis voraussichtlich 06.11..2019
Örtlichkeit: 66359 Bous, Kirchstraße (oberer Teil)
Verkehrssicherung: Regelplan BI/5 (2-streifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und geringer Verkehrsstärke, Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen)
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der im Regelplan genannten Verkehrszeichen in Kraft.
Nach § 24 StVG handelt ordnungswidrig, wer nach Aufstellung der Verkehrszeichen die sich aus dieser Anordnung ergebenden Ge- und Verbote nicht beachtet.
66359 Bous, 21.10.2019
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
i.A.
gez.
-Laschet-
(Gde.-Angestellte)