Montag, 5. Juli 2021
Kanalerneuerung Bahnhofstraße
VERKEHRSRECHTLICHE ANORDNUNG
Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (Bundesgesetzblatt I S. 1565) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs in der Gemeinde Bous folgendes angeordnet:
Anlass: Kanalteilerneuerung sowie Erneuerung Gas- und Wasserleitungen
Zeitpunkt: 21.06.2021 – voraussichtlich Mitte Dezember 2021
Örtlichkeit: 66359 Bous, Bahnhofstraße
Verkehrssicherung: Regelplan BI/17 (Vollsperrung), Weizenhübelstraße wird zwischen Gartenstraße und Bahnhofstraße als Sackgasse ausgewiesen, entlang der Bahnhofstraße erfolgt beidseitig „absolutes Halteverbot“
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der genannten Verkehrszeichen in Kraft.
Nach § 24 StVG handelt ordnungswidrig, wer nach Aufstellung der Verkehrszeichen die sich aus dieser Anordnung ergebenden Ge- und Verbote nicht beachtet.
66359 Bous, 5. Juli 2021
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
i.A.
gez.
-Laschet-
(Gde.-Angestellte)