Geflügelpest im Saarland

Freitag, 24. Februar 2023

Geflügelpest im Saarland

Medieninfo vom: 23.02.2023, 14:34 Uhr

Bestätigter Fall in Saarlouis und Neunkirchen – Kontaktverdacht in der Greifvogelstation des Neunkircher Zoos wird geprüft – Umweltministerium ruft Geflügelhalter zu Wachsamkeit auf

In den Kreisen Saarlouis (Überherrn) und Neunkirchen hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI; Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) bei zwei Wildvögeln den hochansteckenden Geflügelpesterreger H5N1 nachgewiesen. Derzeit besteht ein Kontaktverdacht mit der Greifvogelstation im Neunkircher Zoo. Dort werden alle amtlichen Maßnahmen ergriffen, bis die genommenen Probeergebnisse vorliegen. Dazu gehört auch die präventive Schließung des Zoos. Die Oberste Tiergesundheitsbehörde des Saarlandes ruft aufgrund der Einzelfunde und des Kontaktverdachts nun alle Geflügelhalter dazu auf, sich auf eine mögliche Stallpflicht für Huhn, Ente, Gans und Pute vorzubereiten und die geltenden Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Derzeit werden in Deutschland erneut zahlreiche Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und Hausgeflügel registriert.

„Ich rufe die saarländischen Geflügelhalter jetzt zu erhöhter Wachsamkeit auf. Wir prüfen den Kontaktfall im Zoo genau und warten auf die Ergebnisse der ans FLI gesandten Proben, um dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen“ sagt Umweltstaatssekretär Sebastian Thul. „Das LAV steht in engem Austausch mit dem Zoo und der Stadt Neunkirchen.“

Für die saarländischen Geflügelhalter gelte jetzt vor allem eines: Nur konsequent und peinlich genau eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen. Hierzu gehöre insbesondere, das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen des Hausgeflügels haben und Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Nur durch konsequent umgesetzte vorbeugende Maßnahmen könne Infektionen des Hausgeflügels vorgebeugt und somit Tierleid sowie drohende finanzielle Einbußen abgewendet werden.

„Derzeit steht die Prävention klar im Vordergrund. Die Stallpflicht wird stetig geprüft und von der bestehenden Risikoeinschätzung abhängig gemacht.“, erklärt Thul. „Wir weisen die Geflügelhalter bereits jetzt darauf hin, dass sie bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten. Denn das Virus ist inzwischen offenbar ganzjährig in Europa anwesend.“ Für Menschen ist H5N1 im Regelfall ungefährlich.

Staatssekretär Thul appelliert auch an die Bürgerinnen und Bürger:

Wenn Sie tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen finden, sollte dies umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden:

Tiergesundheit LAV

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen!

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landesamt für Verbraucherschutz und der Tierseuchenkasse des Saarlandes registriert worden sein, bittet das Ministerium darum, dies schnellstens nachzuholen.

Hintergrund Aviäre Influenza

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.

Weitere Informationen unter:
https://www.saarland.de/lav/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen-einzeln/Gefl%C3%BCgelpest_h%C3%A4ufig_gestellte_fragen.html

 

 

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