Gemeinderat & Beteiligungen

Bürgermeister Stefan Louis

Seit 2005 führt Bürgermeister Stefan Louis die Gemeinde Bous (Wiederwahl 2013 sowie 2019).

Als Bürgermeister führt er nicht nur die Geschäfte der Gemeinde und leitet die Verwaltung, er repräsentiert und vertritt die Gemeinde in vielfältigen Angelegenheiten.

Zudem leitet er die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und ist sog. „Chef der Wehr“ (Freiwillige Feuerwehr).

Erste Beigeordnete Nathalie Käufer

Unser Bild zeigt Frau Käufer bei der Vereidigung durch Bürgermeister Stefan Louis.

Nathalie Käufer nimmt in Abwesenheit des Bürgermeisters dessen Vertretung wahr.

Seit 2013 führt sie zudem gemeinsam mit Patrick Waldraff (Vorsitzender) den CDU Gemeindeverband Bous als stellvertretende Vorsitzende an.

Beigeordnete Jutta Fellinger

Als Fraktionsvorsitzende der SPD im Gemeinderat führt sie seit 2009 auch den SPD-Ortsverein als Vorsitzende. Jutta Fellinger ist zudem ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Beruflich war Frau Fellinger lange Jahre als Sozialversicherungsangestellte und gewerkschaftlich für den Bereich der Sozialversicherung tätig. In Absprache mit dem Ersten Beigeordneten nimmt Frau Fellinger in Abwesenheit des Bürgermeisters dessen Vertretung wahr.

Gemeinderat

Der Gemeinderat der Gemeinde Bous umfasst 27 Mitglieder, die Mitgliederzahl eines Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl einer Gemeinde. Informationen über die Zusammensetzung des Gemeinderates, der Gremien und Fraktionen, die Sitzungstermine und die Arbeit des Gemeinderates und seiner Gremien finden Sie im Bürgerinformationssystem.

Nach der Saarländischen Kommunalverfassung bilden Gemeinderat und Bürgermeister/in die Organe einer Gemeinde. Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten einer Gemeinde. Über Auftragsangelegenheiten entscheidet er nur dann, wenn sie ihm gesetzlich übertragen worden sind. Bei Gemeinden, denen die Bezeichnung „Stadt“ verliehen wurde, wird der Gemeinderat als Stadtrat bezeichnet.

Der Gemeinderat wird nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und des Kommunalwahlgesetzes (KWG) von den Bürgern und EU-Bürgern einer Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Mitglieder des Gemeinderates sind ehrenamtlich tätig und haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie handeln nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung. Sie üben ein freies Mandat aus und sind somit an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Der Gemeinderat kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen, aus diesem Sitzungszwang ergibt sich ein Informationsschutz für den Bürger. Den Vorsitz im Gemeinderat und den Ausschüssen führt der Bürgermeister / die Bürgermeisterin, ohne ein eigenes Stimmrecht zu haben. Damit der Gemeinderat beschlussfähig ist, müssen alle Mitglieder ordnungsgemäß einberufen und mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sein. Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Damit die Bevölkerung an den Sitzungen teilnehmen kann, müssen Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzung rechtzeitig entsprechend der Bekanntmachungsverordnung einer Gemeinde öffentlich bekannt gegeben werden.

Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Wahlen beziehen sich auf Fragen der personellen Besetzung, Abstimmungen auf alle übrigen Entscheidungen. Abstimmungen sind in der Regel offen, Wahlen geheim. Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit keine andere gesetzliche Regelung getroffen ist. Bei einem Interessenwiderstreit darf ein Gemeinderatsmitglied weder entscheidend noch beratend tätig werden.

Aufgaben, die dem Gemeinderat entsprechend dem KSVG nicht vorbehalten sind, kann er zur Beschlussfassung an den Bürgermeister oder einen Ausschuss übertragen. Bei vorbehaltenen Aufgaben kann ein Ausschuss beratend tätig werden. Die Leitlinien der Arbeit des Rates finden sich in der Geschäftsordnung, diese ist hier einzusehen:

Geschaeftsordnung Gemeinderat

Beteiligungen

Neben der sich im Eigentum der Gemeinden Bous und Schwalbach (sowie energis mit 49%) befindlichen Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH einschl. Netz, ist die Gemeinde bei folgenden Zweckverbänden beteiligt:

  • EVS
  • eGo-Saar
  • Zweckverband für die Verwertung von Grünabfällen der Gemeinden Ensdorf, Bous u. Schwalbach
  • Wasserzweckverband Bous/Schwalbach-Püttlingen-Saarwellingen
  • Gesellschaft für Wirtschaftsförderug Untere Saar mbH (wfus)

Städtepartnerschaften

Unsere Städtepartnerschaften
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