Bauen, Wohnen & Umwelt

Flächennutzungsplan der Gemeinde Bous

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar. Er dient also der städtebaulichen Zielplanung der Gemeinde, indem er sowohl die bereits vorhandenen als auch die längerfristig beabsichtigten Nutzungen von Grundstücken darstellt.

Aus unserem Flächennutzungsplan können Sie insbesondere ablesen, welche Flächen welchen Nutzen haben sollen, z.B. Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, etc. Unser derzeit geltender Flächennutzungsplan ist seit 16.09.2016 wirksam. Aus dem Flächennutzungsplan entsteht keinerlei Anspruch auf die dargestellte Nutzung, jedoch kann ein Bebauungsplan regelmäßig nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Sollen im Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan abweichende Festsetzungen getroffen werden, muss grundsätzlich ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan durchgeführt werden.

Flächennutzungsplan

FNP – zusammenfassende Erklärung

FNP Begründung

 

Geförderte (Bau)Projekte

Publizitätsnachweis energetische Sanierung der Dachfläche Barbarastraße 12+18

Sanierung von zwei Dächern in der Häuserzeile Barbarastr. 12 – 18 in Bous
Die gemeindeeigenen Häuser in der Barbarastr. 2-18 ( 9 Häuser in 3 Häuserzeilen ) wurden in den 50-er Jahren für deutschstämmige Heimkehrer vornehmlich aus Osteuropa errichtet.
8 Häuser befinden sich noch im Eigentum der Gemeinde Bous, ein Haus wurde verkauft. Die Wohnungen werden von der Verwaltung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt. 3 Häuser wurden im Rahmen des Förderprogramms für Flüchtlinge umfassend saniert.
Die Dächer der Häuser die jetzt saniert wurden, befanden sich noch im Originalzustand aus den 1950-er Jahren. Sie waren in einem sehr schlechten Zustand und erforderten ständige Ausbesserungsarbeiten. Es kam immer wieder insbesondere im Bereich der Dachliegefenster zu Undichtigkeiten, die dann zu Feuchteschäden in den Wohnungen führten.
Zudem waren die Dächer nur teilweise gedämmt, was naturgemäß zu enormen Wärmeverlusten im Winter sowie zu einer starken Überhitzung der Räume im Sommer führte.
Bei der Wärmedämmung handelt es sich um eine Mineralfaserdämmung 200 mm Stärke und einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK (G+H Integra ZKF 1 WLG 035/200 mm).
Die Dachflächenfenster von Roto-Designo R8 2fach-Comfort erfüllen den geforderten Uw-Wert von 1,1 W/m²K.
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der beiden Dächer liegt bei 73.797,31 €, davon werden 50 % im Rahmen des „Zukunftsenergieprogrammes kommunal (ZEP-kommunal)“ innerhalb des Förderbereiches EFRE gefördert. Somit liegt der Anteil der Gemeinde Bous bei 36.898,66 €. Die Maßnahme konnte nur aufgrund der Förderung letztendlich ausgeführt werden.

Energetische Sanierung der Friedhofsgebäude in Bous, Klammstr.:

Die gemeindeeigenen Gebäude im Bereich des Friedhofes in der Klammstr. wurden im Jahr 1966 neu errichtet und befinden sich bis auf wenige neue Anstricharbeiten im Originalzustand. Die Leichenhalle ist mit einem Flachdach ausgebildet, die Einsegnungshalle hat als oberen Abschluss ein Flachdach, die Wände bestehen aus  zweischaligen Betonfertigelementen mit Waschbetonoberfläche (Fotos sind beigefügt). Die ca. 3 cm dicken Fugen zwischen den Fertigteilen bestehen aus einer speziellen Versiegelung, die vor ca. 15 Jahren schon einmal neu abgedichtet wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt sind etliche Fugen undicht, so dass es im Innenbereich der Einsegnungshalle zu massiven Feuchteschäden an den Wänden kommt. Im Bereich der Leichenhalle kommt es ständig zu Feuchteschäden im Bereich der Decke, die auf die Undichtigkeiten des Flachdaches zurückzuführen sind. Durch die geringe Dämmung im Flachdachbereich kam es in den beiden letzten sehr heißen Sommermonaten zu erheblichen Problemen in den Aufbahrungräumen, weil die ebenfalls veralteten Kälteanlagen die für Aufbahrungsräume erforderliche Temperatur nur noch sehr schwer erreichen konnten. Es mussten zeitweise sogar Räume außer Betrieb gesetzt werden. Die Energiekosten für die Heizung der Friedhofsgebäude liegen erheblich über den Energiekosten für ein normales Zweifamilienhaus, obwohl die Einsegnungshalle nur sehr punktuell bei Beerdigungen beheizt wird und in der Leichenhalle nur der Vorraum der Aufbahrungräume beheizt wird.

Durch die energetische Sanierung der gesamten Flachdächer und der Wände der Einsegnungshalle werden die Anforderungen nach der neuesten EnEV erfüllt. Die Maßnahme wurde – wie auch andere energetische Maßnahmen – deshalb im Rahmen der Bemühungen der Gemeinde Bous zur Energieeinsparung bereits im Doppelhaushalt 2020/2021 im Investitionsprogramm  2020 in Abstimmung mit dem Gemeinderat ausgewiesen. Aufgrund der Lieferschwierigkeiten insbesondere für Dämmmaterial musste die Maßnahme ins Jahr 2022 verschoben werden.

Nach Abschluss der Arbeiten sind die Dächer mit 220 mm Polystyrol-Hartschaumplatten mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK ausgeführt, die Wände mit 160 mm Fassaden-Dämmplatten mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK verkleidet.

Diese Maßnahmen sollten zu einer erheblichen Einsparung der Energiekosten führen.

Einbau von neuen Fenstern in der Polizeiinspektion Bous, Mannesmannstr. 2:

Das gemeindeeigene Gebäude in der Mannesmannstr. 2 wurde Anfang der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts zu einer Polizeiinspektion umgebaut. Im Rahmen dieser Umbaumaßnahme wurden auch neue Fenster eingebaut. Die Fenster befanden sich entsprechend ihrem Alter von fast 30 Jahren in einem sehr schlechten Zustand und erforderten ständige Ausbesserungsarbeiten. Es kam immer wieder, insbesondere bei Starkregen und Sturm, zu Undichtigkeiten und Wassereintritt im Bereich der Fensterbänke. Außerdem führten die Undichtigkeiten zu unerwünschten Zuglufterscheinungen. So kam es auch zu enormen Wärmeverlusten im Winter sowie zu einer starken Überhitzung der Räume im Sommer.

Durch den Einbau von neuen Fenstern werden die Anforderungen nach der neuesten EnEV erfüllt. Die Maßnahme wurde – wie auch andere energetische Maßnahmen – deshalb im Rahmen der Bemühungen der Gemeinde Bous zur Energieeinsparung bereits im Investitionshaushalt  2019 in Abstimmung mit dem Gemeinderat ausgewiesen. Die Maßnahme konnte 2019 aufgrund fehlender Kapazitäten im Bereich des Bauamtes nicht ausgeführt werden. Die Mittel wurden aber in den Haushalt 2020 und danach in 2021 übertragen.

Der Beschluss des Gemeinderates über die Billigung des Haushaltes sowie ein Auszug aus dem Investitionsprogramm 2019 sind beigefügt.

Aufgrund der sehr hohen Kosten für den Einbau aller Fenster im Gebäude und insbesondere der 4 Eingangstüren konnte aufgund fehlender finanzieller Mittel nur ein Teil der Fenster im Untergeschoß und im Erdgeschoß in Auftrag gegeben werden.

Zur Ausführung kamen Fenster mit einer Dreifachverglasung und einem Uw-Wert von 0,97 W(m²K), die Türen entsprechend mit einem Ud-Wert von 1,21 W(m²K). Die Unternehmererklärung der Fa. Silvanus ist dem Sachbericht beigefügt. Die Arbeiten wurden am 03.05.2021 an die mindestbietende Firma beauftragt und am 16.09.2021 fertiggestellt.

Die Gesamtkosten beliefen sich auf 57.836,53 €. Im Rahmen des Programmes ZEP-Kommunal wurde ein Zuschuss von 50 %, also 28.918,26 € gewährt.

Ohne den Zuschuss hätte die Gemeinde Bous die Maßnahme aus finanziellen Gründen nicht ausführen können.

Aufstellung von Fahrradboxen

Aufstellung von Fahrradboxen in der Gemeinde Bous

Das Fahrrad ist ein gesundheitsförderndes, umwelt- und sozialverträgliches Verkehrsmittel, welches sich vom reinen Freizeit- und Sportgerät zusätzlich hin zu einem Verkehrsmittel für den Alltag entwickelt. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Bous sich für Anschaffung von 15 abschließbaren Fahrradabstellboxen entschieden. Sie bieten die Möglichkeit, Fahrräder gesichert und vor Witterungseinflüssen geschützt unterstellen zu können. Es wurden je fünf Boxen im Bereich Marktplatz, Ärztehaus und am Altenheim aufgestellt. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 50.794,38 € und wurden aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes im Saarland Teil RL NMOB- Stadt- Land zu 100%

 

Zuschüsse für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Modernisierungsrichtlinie im Rahmen der Städtebauförderung – Programm „Stadtumbau West“
Das Ortszentrum von Bous soll als Wohn-, Arbeits-, Dienstleistungs- und Handelsstandort attraktiver werden. Die Gemeinde Bous möchte deshalb die im Ortszentrum liegenden privaten Wohn- und Geschäftshäuser erhalten sowie bauliche und energetische Mängel daran beseitigen. Davon sollen nicht nur die Einwohner/-innen und Gewerbetreibende profitieren, sondern alle Bürger/-innen, die im Ortszentrum leben, arbeiten und einkaufen.
Die Gemeinde Bous ermöglicht im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel privaten Hauseigentümern/-innen, für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Die Gemeinde Bous hat daher die „Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden im Ortszentrum von Bous“ erlassen. In dieser Modernisierungsrichtlinie werden die „Spielregeln“ zum Erhalt einer Zuwendung dargestellt.
Insbesondere ist zu beachten, dass sich die Immobilie im genau abgegrenzten Fördergebiet der Modernisierungsrichtlinie befinden muss (Anlage 1 der Modernisierungsrichtlinie). Dieses Fördergebiet ist auf die Ziele des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) abgestimmt und kann im weiteren Verlauf der städtebaulichen Aktivitäten bei Bedarf noch angepasst werden.
Mit Hilfe der „Städtebauförderung – Programmteil Stadtumbau West“ werden die Zuwendungen jeweils zu einem Drittel durch die Bundesrepublik Deutschland, das Saarland und die Gemeinde Bous finanziert.

Hier finden Sie die Richtline:

Bous Modernisierungsrichtlinie vom 14-03-2019!

Hier finden Sie den Antrag !

Antragsunterlagen Modernisierungsrichtlinie

 

Untere Bauaufsicht Saarlouis (UBA)

Die Gemeinde Bous unterliegt in der Bauüberwachung und Genehmigung der Unteren Bauaufsicht Saarlouis. Das Bauaufsichtsamt steht Ihnen zur Verfügung für die Bauberatung im Baugenehmigungsverfahren, die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen, soweit die Zuständigkeit nicht bei der Gemeinde liegt, die Erteilung und Verlängerung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten, die  Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz und die Sicherung von Baulasten im Baulastenbuch.

Zu erreichen ist die UBA von Montag bis Freitag von 8.30 – 12.00 und 13.30 bis 15.30 Uhr bzw. per Telefon 06831-4440 (Zentrale) bzw. per E-Mail: amt63@kreis-saarlouis.de.

Bebauungspläne
Bebauungspläne

Hier finden Sie eine Übersicht der Bebauungspläne der Gemeinde Bous

Zukunftsort Bahnhof Bous - "Stadtumbau West" - ISEK

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