Das gemeindeeigene Gebäude in der Mannesmannstr. 2 wurde Anfang der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts zu einer Polizeiinspektion umgebaut. Im Rahmen dieser Umbaumaßnahme wurden auch neue Fenster eingebaut. Die Fenster befanden sich entsprechend ihrem Alter von fast 30 Jahren in einem sehr schlechten Zustand und erforderten ständige Ausbesserungsarbeiten. Es kam immer wieder, insbesondere bei Starkregen und Sturm, zu Undichtigkeiten und Wassereintritt im Bereich der Fensterbänke. Außerdem führten die Undichtigkeiten zu unerwünschten Zuglufterscheinungen. So kam es auch zu enormen Wärmeverlusten im Winter sowie zu einer starken Überhitzung der Räume im Sommer.
Durch den Einbau von neuen Fenstern werden die Anforderungen nach der neuesten EnEV erfüllt. Die Maßnahme wurde – wie auch andere energetische Maßnahmen – deshalb im Rahmen der Bemühungen der Gemeinde Bous zur Energieeinsparung bereits im Investitionshaushalt 2019 in Abstimmung mit dem Gemeinderat ausgewiesen. Die Maßnahme konnte 2019 aufgrund fehlender Kapazitäten im Bereich des Bauamtes nicht ausgeführt werden. Die Mittel wurden aber in den Haushalt 2020 und danach in 2021 übertragen.
Der Beschluss des Gemeinderates über die Billigung des Haushaltes sowie ein Auszug aus dem Investitionsprogramm 2019 sind beigefügt.
Aufgrund der sehr hohen Kosten für den Einbau aller Fenster im Gebäude und insbesondere der 4 Eingangstüren konnte aufgund fehlender finanzieller Mittel nur ein Teil der Fenster im Untergeschoß und im Erdgeschoß in Auftrag gegeben werden.
Zur Ausführung kamen Fenster mit einer Dreifachverglasung und einem Uw-Wert von 0,97 W(m²K), die Türen entsprechend mit einem Ud-Wert von 1,21 W(m²K). Die Unternehmererklärung der Fa. Silvanus ist dem Sachbericht beigefügt. Die Arbeiten wurden am 03.05.2021 an die mindestbietende Firma beauftragt und am 16.09.2021 fertiggestellt.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 57.836,53 €. Im Rahmen des Programmes ZEP-Kommunal wurde ein Zuschuss von 50 %, also 28.918,26 € gewährt.
Ohne den Zuschuss hätte die Gemeinde Bous die Maßnahme aus finanziellen Gründen nicht ausführen können.