Familie

Spielplätze in Bous

Die Gemeinde Bous verfügt über acht Spielplätze. Der Betriebshof der Gemeinde ist stets bemüht, die Plätze sauber und vor allem sicher zu gestalten.

Falls Sie doch Mängel entdecken oder Verbesserungsvorschläge haben, melden Sie sich gerne über den Meldebogen im Formularcenter oder rufen sie uns an 83-0 (Zentrale). Für außergewöhnliche Einsätze durch Gefährdungen auf dem Spielplatz steht Ihnen selbstverständlich auch die Rufbereitschaft des Betriebshofes zur Verfügung (83238). Die Gemeinde Bous ist bemüht, die Spielplätze attraktiv zu halten. Hierfür steht in jedem Jahr ein entsprechender Betrag im Haushalt. Wegen der angespannten Haushaltslage ist dies leider nicht flächendeckend möglich sondern erfolgt nach und nach.

Die Spielplätze in Bous finden Sie hier:

  • Am Alten Sportplatz
  • In den Faultrieschen
  • Goetheplatz
  • Blasenbergstraße
  • Am Weinberg
  • Heiligenbornstraße
  • Fichtenstraße
  • Bei der Fischerhütte

Gewährung von Zuschüssen für die Entsorgung von Windelmüll

Seit vielen Jahren gewährt die Gemeinde Bous, auch vor dem Hintergrund gestiegener Müllgebühren Familien mit Kleinkindern sowie Personen mit Inkontinenz (oder in einer ähnlichen Situation sind) einen Zuschuss zur Entsorgung von Windelmüll.

In Abhängigkeit der Anzahl der Kinder wird in einem Haushalt mit einem Kind unter 3 Jahren 27 €, in einem Haushalt mit 2 Kindern unter 3 Jahren 46 € gezahlt. Für Personen die durch ein ärztliches Attest ein erhöhtes Windelmüll-Aufkommen haben, werden ebenfalls 46 € gezahlt. Besteht der Anspruch nur für Teile des Jahres, so wird für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des Betrages gezahlt.

 

Der Antrag kann für jedes Jahr separat gestellt werden, Mehrjahresanträge werden nur für das laufende Jahr gewährt. Fristende für das jeweilige Antragsjahr ist der 31. März des Folgejahres. Anträge zur Gewährung von Zuschüssen für die Entsorgung von Windelmüll finden Sie unten sowie im Formularcenter.

Begrüßungsgeld für Neugeborene

Die Gemeinde Bous freut sich über jeden Neubürger, besonders jedoch auf die „Neugeborenen“. Daher wird seit 2007 für Neugeborene ein sog. „Begrüßungsgeld“ in Höhe von 50 € für die jungen „Bouser Neubürger“ gezahlt. Gebunden ist dies an die Voraussetzungen, dass der sorgeberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Bous mit Hauptwohnsitz gemeldet sein muß und dies ein Jahr nach Geburt des Kindes noch Bestand haben soll.

Denken Sie daran, Anträge sind bis spätestens zum 1. Geburtstag des Kindes zu stellen, später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Einen Antrag auf Gewährung von Begrüßungsgeld finden unten sowie in unserem Formularcenter an der Seite.

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