Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Saarland einreisen, und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind nach der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Diese Personen sind verpflichtet, unverzüglich die Ortspolizeibehörde als zuständige Behörde zu kontaktieren.

 

Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.

Zu den Risikogebieten zählen derzeit auch

Schweden und die Türkei

Die Liste der Risikogebiete ist unter der folgenden Webseite einzusehen.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Dies gilt nicht für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind und dieser der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.

 

Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 stützen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.

Kontakt
Formularcenter
Öffnungszeiten
Facebook