Fachbereich 1.2 – Zentrale Dienste
1.2 Finanzen
Leitung: Mohinder Barone
Tel: 83115 / E-Mail: finanzen@bous.de
Der Fachbereich beinhaltet alle finanztechnisch notwendigen Bereiche, wie Kämmerei, Buchhaltung, Gemeindekasse, Steueramt und Vollstreckung.
Ihre Ansprechpartner
Frau Barone Zimmer 13 Tel: 83115 m.barone@bous.de
Guido Schumacher Zimmer 10 Tel.: 83128 g.schumacher@bous.de
Kämmerei
Der Kämmerer ist in einer Kommune der für die finanziellen Angelegenheiten berufene Verantwortliche. Ursprünglich stammt das Wort aus dem lat. „camera“ und stand für die „Schatzkammer“. Der Kämmerer war eines der ältesten Hofämter.
Noch heute ist der Kämmerer in der Kommunalverwaltung einer der wichtigsten Funktionsträger, denn neben der Erstellung und Überwachung des Haushaltsplans steht die Steuerabteilung und auch der Bereich Liegenschaften unser seiner Verantwortung.
In Bous ist der Kämmerer zudem Leiter des Gesamt-Fachbereichs 1 (mit 1.1, also ehem. Hauptamt sowie 1.2 (ehem. Amt für Finanzen und 1.3 (ehem. Eigenbetriebe).
Ihr Ansprechpartner
Simone Ganz Zimmer 12 Tel.: 83112 s.ganz@bous.de
Steueramt
Das Steueramt der Gemeinde Bous finden Sie im Rathaus in Zimmer 12. Täglich können Sie persönlich Ihre Anliegen in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr vorbringen. Gerne helfen wir Ihnen aber auch per Telefon (83112) oder per eMail (s.ganz@bous.de).
Zuständig ist das Steueramt für die Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern, also der Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs- und Hundesteuer. Die Festsetzung, Erhebung und Abführung der Beiträge zur Landwirtschaftskammer ergänzen die Aufgaben. Weitere Informationen zum Steueramt finden Sie über den Bereich „Satzungen“.
Ihre Ansprechpartner
Mohinder Barone (Leitung) Zimmer 13 Tel: 83115 m.barone@bous.de
Andrea Leinenbach Zimmer 15 Tel: 83136 a.leinenbach@bous.de
Dietmar Noh Zimmer 9 Tel: 83116 d.noh@bous.de
Gabriele Burg Zimmer 16 Tel: 83141 g.burg@bous.de
Gemeindekasse
Zu den Kassengeschäften, die die Gemeindekasse zu erledigen hat, gehören u. a. die Annahme der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen und die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege.
Der Gemeindekasse obliegt außerdem die Mahnung, die Beitreibung von Geldbeträgen im Verwaltungszwangsverfahren sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschlägen).
Zudem übernimmt die Gemeindekasse die Führung der Kassengeschäfte der Jagdgenossenschaft Bous einschließlich der Feststellung der Jahresrechnung. Ein gesonderter Bereich in dieser Abteilung ist die Verwaltung und Geschäftsführung der Städtepartnerschaft.
Ihr Ansprechpartner
Dietmar Noh Zimmer 9 Tel: 83116 d.noh@bous.de
Vollstreckungsbehörde
Die Vollstreckung in einer Gemeinde ist zunächst in zwei Bereiche gegliedert, das Beitreiben öffentlich-rechtlicher Forderungen (Steuern, Abgaben und Gebühren) sowie offene Forderungen als Auftrag im Rahmen der Amtshilfe. Neben der Innendiensttätigkeit durch das Beitreiben über Anrufe und Schriftverkehr ist besonders der Außendienst, also das direkte Beitreiben ein wichtiger Bestandteil der Arbeit eines Vollstreckungsbeamten der heutzutage jedoch nicht zwangsläufig ein Beamter sein muss.
Ihr Ansprechpartner
Dietmar Noh Zimmer 9 Tel: 83116 d.noh@bous.de