Bürgerbüro
An- und Abmeldungen
Bei der An-, Ab- und Ummeldung sind dem Bürgeramt alle entsprechenden Ausweisdokumente (z. B. Bundespersonalausweis, Reisepass etc.) sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Die Meldefrist beträgt generell zwei Wochen.
Anmeldung
Bei Zuzug nach Bous hat sich die meldepflichtige Person nur beim Bürgeramt der Gemeinde Bous anzumelden. Eine Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde ist nicht erforderlich.
Formular “Wohnungsgeberbescheinigung”
Auf der KfZ-Zulassung wird die Anschrift im Bürgerbüro geändert, sofern der Zuzug innerhalb des Landkreises Saarlouis erfolgt
Gebühr: 11,40 €
Abmeldung
Eine Abmeldung ist nur noch in den Fällen erforderlich, in denen die meldepflichtige Person den Nebenwohnsitz in Bous aufgibt oder ins Ausland verzieht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung des Nebenwohnsitzes an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort nimmt man auch die Abmeldung Ihrer Bouser Zweitwohnung entgegen.
Formular “Abmeldung eines Nebenwohnsitzes”
Ummeldung
Der Umzug innerhalb von Bous ist dem Bürgeramt der Gemeinde Bous anzuzeigen.
Formular “Wohnungsgeberbescheinigung”
Bezüglich Detailfragen setzen Sie sich bitte mit dem Bürgeramt in Verbindung.
Auskünfte
Um eine einfache Auskunft über die aktuelle Adresse einer gesuchten Person aus dem Melderegister geben zu können benötigt das Bürgeramt folgende Angaben:
1. Familienname, Vorname und
2. letzte Adresse oder
3. Geburtsdatum der gesuchten Person
Die Gebühr für die Melderegisterauskunft ist vorab zu leisten und beträgt je Anfrage. Per Post: einfache Auskunft 10,00 Euro; erweiterte Auskunft 13,00 Euro;
*zzgl. Porto (oder ausreichend frankierter Rückumschlag). Sie können mit Verrechnungs-scheck zahlen.
* Das Onlineverfahren wird über den Zweckverband eGo-Saar abgewickelt (www.buergerdienste-saar.de). Bitte beachten Sie die dortigen Hinweise.
Ausweise
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich!
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis
1 biometrietaugliches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
bei Antragstellung unter 16 Jahren Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
bisheriger Personalausweis, falls bereits vorhanden
Geburtsurkunde (bei Erstausstellung)
Gebühr: 22,80 Euro (bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig)
Gebühr: 37,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig)
Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de
Reisepass (ePass)
Zur Beantragung eines Reisepasses ist immer die persönliche Vorsprache notwendig, da die Fingerabdrücke aufgenommen werden müssen.
1 biometrietaugliches Lichtbild* (nicht älter als 6 Monate)
bei Antragstellung unter 18 Jahren Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Geburtsurkunde (bei Erstausstellung)
bisheriger Reisepass, falls vorhanden (Information auch unter www.ePass.de )
Gebühr: 37,50 Euro (bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre gültig), mit erweiterter Seitenzahl 59,50 Euro
Gebühr: 60,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre gültig), mit erweiterter Seitenzahl 82,00 Euro
Expresspass: 32,00 Euro (zusätzlich zur Passgebühr)
Achtung: Das Bürgerbüro informiert sie unaufgefordert schriftlich über den Eingang Ihres Reisepasses. Falls Sie das Dokument nicht persönlich abholen können, bevollmächtigen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens. Eine dementsprechende Vollmacht finden Sie auf der schriftlichen Benachrichtigung.
Die Herstellung der Personalausweise und der Reisepässe erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit für Personalausweise von ca. 4 – 6 Wochen und für Reisepässe von ca. 6 – 8 Wochen zu rechnen.
In besonderen Eilfällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises bzw. Reisepasses möglich.
Vorläufiger Personalausweis (maschinenlesbar)
Gebühr: 10,00 Euro (bitte ein biomtrietaugliches Lichtbild* mitbringen)
Kinderreisepass (maschinenlesbar)
Geburtsurkunde des Kindes
1 biometrietaugliches Lichtbild* und eine Einverständniserklärung (Einverständniserklärung als Pdf-Datei zum Downloaden) aller Personensorgeberechtigten
Gebühr: 13,00 Euro (1 Jahr gültig; Verlängerung Gebühr 6,00 Euro bis zum 12. Lebensjahr möglich).
Kinder sollen bei Antragstellung anwesend sein.
Die Herstellung der vorläufigen Personalausweise, vorläufigen Reisepässe und der Kinderreisepässe erfolgt vor Ort durch das Bürgeramt
Formulare
Einverständniserklärung für die Beantragung eines neuen Personalausweises für Kinder
Abholvollmacht für den Personalausweis
Beglaubigung
Von Schriftstücken
Das Bürgeramt beglaubigt Schriftstücke nur, sofern die Urschrift
- a) von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde
Ausnahme
Die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven ist durch Rechtsverordnung ausdrücklich anderen Behörden vorbehalten.
D.h. das Bürgeramt beglaubigt nicht:
Personenstandsurkunden (nur durch Standesämter)
Handelsregisterauszüge (nur durch Amtsgerichte)
Katasterpläne (nur durch Katasterämter) etc.
oder
- b) die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Urschriften in fremder Sprache
Ist die Urschrift nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so ist mit der Urschrift eine Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
In begründeten Fällen kann die Vorlage einer Übersetzung durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer verlangt werden.
Ausländische öffentliche Urkunden
Das Bürgeramt beglaubigt Abschriften von ausländischen öffentlichen Urkunden ( z.B. Zeugnisse, Diplome etc.) nur dann, wenn die Urschrift nebst Übersetzung durch eine deutsche Auslandsvertretung legalisiert ist oder mit der Haager Apostille des hierzu berechtigten Herkunftsstaates versehen ist.
Gebühren:
5,00 Euro bis sechs Seiten (pauschal)
jede weitere Seite 0,55 Euro
Unterschriften und Handzeichen
Das Bürgeramt beglaubigt Unterschriften und Handzeichen sofern das zu unterzeichende Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Dabei ist die Unterschrift oder das Handzeichen in Gegenwart des Bediensteten persönlich zu vollziehen oder anzuerkennen. D.h. das persönliche Erscheinen des Unterzeichenden ist erforderlich.
Das Bürgeramt beglaubigt keine Unterschriften oder Handzeichen
a) ohne zugehörigen Text
b) für die eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschrieben ist.
Gebühren: 2,55 Euro
Meldebescheinigung
Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich
Gebühr: 7,00 Euro
mit Postversand zzgl. Portogebühren
Fischereischein
Sie wollen einen Fischereischein beantragen?
Dann bringen Sie bitte mit:
- Ihren bisherigen Fischereischein (sofern Sie bereits einen besitzen)
oder - einen Nachweis über Ihre erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
- zwei aktuelle Passbilder
- Ihren Personalausweis
Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.
Fischereiabgabe | Verwaltungsgebühr | Gesamt | |||
Jahresfischereischein | 08,00 Euro | 05,00 Euro | 13,00 Euro | ||
Fünfjahresfischereischein | 40,00 Euro | 16,00 Euro | 56,00 Euro | ||
Jugendfischereischein | 02,50 Euro | 02,60 Euro | 05,10 Euro |
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers den Fischfang ausüben.
Bitte beachten Sie bei der Ausübung:
Der Fischereischein ist auf berechtigtes Verlangen vorzuzeigen.
Ebenso ist die Fischereiberechtigung durch einen Erlaubnisschein auf Verlangen nachzuweisen.
Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fischfang, insbesondere Mindestmaße und Schonzeiten, sind einzuhalten.
Für sonstige Hinweise und Bestimmungen stehen Ihnen die örtlichen Angelsportvereine zur Verfügung
Führungszeugnis
Antrag auf Ausstellung von Führungszeugnissen und
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister bzw. dem Verkehrszentralregister
Persönlich mit Vorlage des Personalausweises. Ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die melde behördlich mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in Bous registriert sind.
Führungszeugnis Belegart N: von Privat für eigene Zwecke (wird dem Antragsteller an seine Adresse gesendet)
Führungszeugnis Belegart O: von Privat unmittelbar an die Behörde (wird direkt an eine Behörde oder öffentliche Institution gesendet)
Wichtig: wenn von der Behörde O erwartet wird, wird N nicht akzeptiert werden!
Erweitertes Führungszeugnis: (wird von Antragstellern, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, verlangt) Der Nachweis über die Erforderlichkeit muss erbracht werden! (Schreiben der anfordernden Stelle)
Gebühr: 13,00 Euro
Fundsachen
Im Fundbüro können gefundene Gegenstände abgegeben und vom Eigentümer abgeholt werden. Die Unterbringung gefundener oder zugelaufener Tiere erfolgt im Tierheim Dillingen.
Zuständig für die Aufbewahrung von Fundsachen ist das Fundbüro des Fundortes. Der Finder kann bei der Abgabe einer Fundsache einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Dieser Finderlohn ist vom Eigentümer der Fundsache an den Finder zu bezahlen. Die Höhe des Finderlohnes ist per Verordnung geregelt.
Hier können Sie sich die abgegebenen Fundsachen ansehen. Vielleicht ist der verloren gegangene Gegenstand dabei.
Rundfunkgebühr
Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung
Der Antrag kann direkt bei der GEZ 50656 Köln gestellt werden. Hier der Befreiungsantrag als PDF-Datei zum Downloaden.
Dem Antrag ist der entsprechende Bescheid (z. B. Sozialhilfe-, Grundsicherungs-, Sozialgeld-, Arbeitslosengeld II–Bescheid etc.) im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen. Die Beglaubigung einer Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“ zur Vorlage bei der GEZ erstellt Ihnen das Bürgeramt.
Das Bürgeramt , Zimmer 1, bietet jedoch an, den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht entgegen zu nehmen und an die GEZ in Köln weiter zu leiten. Legen Sie hierzu den entsprechenden Original-Leistungsbescheid des Leistungsträgers mit einer speziellen Bescheinigung über den Leistungsbezug vor.
Hier der Rundfunkgebührenstaatsvertrag als PDF-Datei zum Downloaden.
Untersuchungsberechtigungsschein
Untersuchungsberechtigungsscheine sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendliche vorgeschrieben, die in das Berufsleben eintreten.
Die Ausstellung erfolgt für Personen unter 18 Jahren.
Sie ist kostenlos. Eine Vorlage des Personalausweises ist erforderlich.