Standesamt

Kontakt:

Das Standesamt der Gemeinde Bous ist montags- freitags in der Zeit von 08.30-12.00 Uhr geöffnet und wie folgt zu erreichen:

Rathaus Bous
Saarbrücker Straße 120
66359 Bous

standesamt@bous.de
Tel.: 06834/83-133 oder 06834/83-158

Sollten Sie zu den angegebenen Zeiten die Gemeindeverwaltung nicht aufsuchen können, machen Sie bitte Gebrauch von der Möglichkeit der Terminvereinbarung. Sofern Sie Urkunden telefonisch oder per E-Mail angefordert haben, ist die Gebühr hierfür vorab zu überweisen.

Bankverbindung:

IBAN: DE15 5935 0110 0004  0171  09      
BIC: KRSADE55XXX
Kreissparkasse Saarlouis

Als Verwendungszweck geben Sie bitte „Urkunde“ sowie den Namen der betreffenden Person an. Nach Geldeingang wird Ihnen die Urkunde zugesandt.

Eheschließungsort- und Termine

Die Eheschließungen finden im Trausaal der Gemeinde Bous statt. Dieser bietet Platz für 24 Gäste.

Im Anschluss an die Trauung haben Sie die Möglichkeit zur Durchführung eines Sektumtrunkes.

Trauungen finden statt montags – freitags sowie am ersten Samstag eines Monats

Informationen zur Anmeldung der Eheschließung

Sie melden die Ehe bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt an. Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Partner bei uns persönlich vorsprechen. Wenn einer der Partner verhindert ist, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen. Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Vollmacht finden Sie im Anhang.

Die Anmeldung der Eheschließung verliert nach sechs Monaten ihre Gültigkeit. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die Gebühren für die Eheschließung richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis.

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich entschlossen haben, im Ausland zu heiraten, verlangt man von Ihnen in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten. Um genau zu erfahren, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung.

Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland

Grundsätzlich können Sie eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, mit der dort ausgestellten ausländischen Urkunde (ggf. mit Übersetzung) im Inland nachweisen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Eheschließung hier nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Hinweise zur standesamtlichen Trauung

Blick in das Trauzimmer und auf den Tisch der Standesbeamtin
Stühle Standesamt Bous
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